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Privatauszug beantragen in der Schweiz

privatauszug beantragen

Der Privatauszug entspricht dem bisherigen Strafregisterauszug. Der Privatauszug beantragen gibt Auskünfte über alle Urteile wegen Verbrechen und Vorgehen von Personen. In einem Privatauszug kommen alle Urteile bei Übertretungen von Personen, wenn ein Tätigkeitsverbot, ein Kontaktverbot und/oder ein Rayonverbot nach Artikel 67 oder 67b des Strafgesetzbuches bzw. nach Artikel 50 oder 50b des Militärstrafgesetzbuches oder nach dem Artikel 16a des Jugendstrafgesetzbuches ausgesprochen wurden.

Wie kann man einen Privatauszug beantragen?

privatauszug beantragen

Jede Person kann beim Zentralstrafregister gegen eine Kopie des Ausweises und einer Unterschrift einen sich selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Der Auszug kann entweder als traditioneller Papierauszug auf speziellem Papier ohne handgeschriebener Unterschrift ausgestellt werden oder als elektronisch signierter Auszug im PDF-Format.

Was wird ins Strafregister eingetragen?

Ins Strafregister werden Urteile wegen Verbrechen und gesetzlichen Übertretungen, sofern eine Strafe ausgesprochen wurden, eingetragen. Dabei zählen Verbrechen als solche, wenn sie mit mehr als drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Übertretungen werden nur in das Strafregister eingetragen, wenn eine Geldbuße von mehr als 5.000 Franken, mehr als 180 Stunden uneigennützige Arbeit für die Gesellschaft oder ein Tätigkeitsverbot, Kontaktverbot oder Rayonverbot ausgesprochen wurden.

Kann man in das Strafregister Einsicht nehmen?

Jede Person hat den gesetzlichen Anspruch, den vollständigen aber nur sich selbst betreffenden Privatauszug zu beantragen. Bestimmte Behörden des Bundes und der Kantone, zum Beispiel Justiz- und Ausländerbehörden oder Straßenverkehrsämter. Wenn die Straftat von einem Schweizer begangen wurden und der Schweizer gemeldet wurden, werden Verurteilungen im Ausland in das Strafregister eingetragen. Das Urteil muss dabei dieselben Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen, wie sie bei vergleichbaren Delikte in der Schweiz gelten.